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6 Ca 37/23•Arbeitsgericht Essen, 2023-03-13, 6 Ca 37/23
Entscheidungsdatum: 2023-03-13
Aktenzeichen: 6 Ca 37/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2023:0313.6CA37.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 03.01.2023, hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.2023, zugegangen am 04.01.2023, aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Müllabfuhr Springer weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert beträgt 14.100,00 €.
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