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2 Ca 650/22•Arbeitsgericht Essen, 2022-08-16, 2 Ca 650/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 2 Ca 650/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2022:0816.2CA650.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 06.04.2022 weder fristlos noch ordentlich zum 31.12.2022 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.913,48 EUR brutto zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2022 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.913,48 EUR brutto zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2022 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.913,48 EUR brutto zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2022 zu bezahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.913,48 EUR brutto zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2022 zu bezahlen.
6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
7. Streitwert: 41.394,36 €, zugleich Gerichtsgebührenstreitwert gemäß § 63 Abs. 2 GKG.
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