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1 Ca 206/22•Arbeitsgericht Essen, 2022-07-12, 1 Ca 206/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-12
Aktenzeichen: 1 Ca 206/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2022:0712.1CA206.22.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 1
Der Tatbestand des Teilurteils vom 05.05.2022 wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 5 wird der 1. Satz des 2. Absatzes
„Der Kläger hat die Zahlungen mit einer Aufstellung „Ausschussvergütung“, vorgelegt am 28.11..2019, die Nichtabführung von insgesamt 740.334,03 € zugestanden (Bl. 60 d.A.) und die weiteren Vergütungen in Höhe von 119.700,00 € (C.-Bank) und 276.450,00 € (V.) mit weiterer Aufstellung vom 03.08.2020 (Bl. 151 d.A.).“
wie folgt berichtigt:
„Der Beklagte zu 2) hat die Zahlungen mit einer Aufstellung „Ausschussvergütung“, vorgelegt am 28.11..2019, die Nichtabführung von insgesamt 740.334,03 € zugestanden (Bl. 60 d.A.) und die weiteren Vergütungen in Höhe von 119.700,00 € (C.-Bank) und 276.450,00 € (V.) mit weiterer Aufstellung vom 03.08.2020 (Bl. 151 d.A.).“
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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