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1 Ca 206/22•Arbeitsgericht Essen, 2022-05-05, 1 Ca 206/22
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 1 Ca 206/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2022:0505.1CA206.22.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1
Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Beklagten zu 1. gegen die zu lfd. Nr. 22 der beim Amtsgericht Essen zum Az. 166 IN 95/20 geführten Insolvenztabelle unbegründet ist.
Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Beklagten zu 2. gegen die zu lfd. Nr. 22 der beim Amtsgericht Essen zum Az. 166 IN 95120 geführten Insolvenztabelle sowie gegen das Attribut der vorsätzlich unerlaubten Handlung (§ 302 Nr. 1 InsO) unbegründet ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auf 941.294,00 € festgesetzt.
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