7 Ca 1285/07•Arbeitsgericht Essen, 2007-11-06, 7 Ca 1285/07
Full text
Arbeitsgericht Essen — 7 Ca 1285/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-06
Aktenzeichen: 7 Ca 1285/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2007:1106.7CA1285.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach der Vergütungsgruppe A III, Stufe 3 des TV Ärzte/Tarifgemeinschaft deutscher Länder in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.850,00 € nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 650,00 € seit 01.08.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.09.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.10.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.11.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.12.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.01.2007, aus weiteren 650,00 € seit 01.02.2007, aus weiteren 650,00 € seit 01.03.2007 und aus weiteren 650,00 € seit 01.04.2007 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 29.250,-- € festgesetzt.
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