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5 Ca 877/23•Arbeitsgericht Duisburg, 2023-11-03, 5 Ca 877/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-03
Aktenzeichen: 5 Ca 877/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2023:1103.5CA877.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2023 zu zahlen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Die Beklagte hat 38 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hat 62 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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