Arbeitsgericht Duisburg, 2020-04-20, 1 BV 11/20

1 BV 11/20Labour CourtApr 20, 2020

Full text

Arbeitsgericht Duisburg — 1 BV 11/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-20

Aktenzeichen: 1 BV 11/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2020:0420.1BV11.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1

Tenor

    1. Die Direktorin des Arbeitsgerichts P., wird zur Vorsitzenden der Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Einführung des Datenverarbeitungsprogramms Vivendi PEP in den stationären Wohneinrichtungen der Antragstellerin j. und e. sowie im X.“ bestellt.
    1. Die Anzahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei festgesetzt.

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