5 BV 10/15•Arbeitsgericht Duisburg, 2015-11-19, 5 BV 10/15
Full text
Arbeitsgericht Duisburg — 5 BV 10/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-19
Aktenzeichen: 5 BV 10/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2015:1119.5BV10.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5
Tenor
Die Wahl der freigestellten Mitglieder des Betriebsrats durch den Antragsgegner und Beteiligten zu 4) in der Sitzung vom 05.03.2015 wird für ungültig erklärt.
Es wird festgestellt, dass es unzulässig ist und gegen § 38 Abs. 2 BetrVG verstößt, bei der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder die freizustellenden Mitglieder getrennt nach den im Betrieb vorhandenen Gruppen, hier den Arbeitnehmern und Beamten, zu wählen.
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