2 BV 127/07•Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
2 BV 127/07Labour CourtFeb 7, 2008
Regest
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Full text
Arbeitsgericht Duisburg — 2 BV 127/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 2 BV 127/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2008:0207.2BV127.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 7 Abs. 2 Satz 2 WO
Leitsätze
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Tenor
Die Betriebsratswahl vom 14.11.2007 wird für unwirksam erklärt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.