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2 Ca 1/20•Arbeitsgericht Detmold, 2020-11-04, 2 Ca 1/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-04
Aktenzeichen: 2 Ca 1/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2020:1104.2CA1.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.327,95 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.3.2016 aus 459,06 EUR, seit dem 1.7.2016 aus 1.391,36 EUR, seit dem 1.1.2017 aus 2.798,76 EUR, seit dem 1.7.2017 aus 4.329,54 EUR, seit dem 1.3.2018 aus 6.791,92 EUR, seit dem 1.4.2019 aus 11.417,51 EUR sowie seit dem 1.8.2019 aus 4.139,80 EUR zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.166,46 EUR brutto abzüglich gezahlter 750 EUR netto zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.548,99 EUR brutto abzüglich gezahlter 1000,00 EUR netto zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.578,37 EUR brutto abzüglich gezahlter 940,00 EUR netto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 1/4 und der Beklagte trägt 3/4 der Kosten des Rechtsstreits.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 46.486,77 EUR festgesetzt.
Die Berufung wird nicht zugelassen. Die Statthaftigkeit der Berufung nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes bleibt hiervon unberührt.
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