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1 Ca 1941/19•Arbeitsgericht Dortmund, 2020-01-15, 1 Ca 1941/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 1 Ca 1941/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2020:0115.1CA1941.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nach der Regelung gem. § 47 Nr. 3 Abs. 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Ablauf des 31.01.2021 sein Ende finden wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.
Der Streitwert wird auf 7.756,32 EUR festgesetzt.
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