4 Ca 1804/19•Arbeitsgericht Dortmund, 2019-10-01, 4 Ca 1804/19
Full text
Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 1804/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 4 Ca 1804/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2019:1001.4CA1804.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten, erklärt unter dem 29.03.2019, der Klägerin am 29.03.2019 zugegangen, aufgelöst worden ist.
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 08.04.2019, den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 08.04.2019 per Telefax zugestellt, aufgelöst worden ist.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.780,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.780,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2019 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.780,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2019 zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird festgesetzt auf 19.464,97 €.
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