Arbeitsgericht Dortmund, 2019-02-05, 5 Ca 3175/18

5 Ca 3175/18Labour CourtFeb 5, 2019

Full text

Arbeitsgericht Dortmund — 5 Ca 3175/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-05

Aktenzeichen: 5 Ca 3175/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2019:0205.5CA3175.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristung zum 30.09.2018 aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitsvertrag vom 05.09.2016 als Tarifkraft, eingruppiert in die Entgeltgruppe 13 TV-L, weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 12.000,00 Euro festgesetzt.

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