4 Ca 34/07•Arbeitsgericht Dortmund, 2008-01-17, 4 Ca 34/07
Full text
Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 34/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-17
Aktenzeichen: 4 Ca 34/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2008:0117.4CA34.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27.12.2006 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsbedingungen als Kraftomnibusfahrer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiterzubeschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.995,- EUR festgesetzt.
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