5 Ca 4705/00•Arbeitsgericht Dortmund, 2001-06-20, 5 Ca 4705/00
Full text
Arbeitsgericht Dortmund — 5 Ca 4705/00 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-20
Aktenzeichen: 5 Ca 4705/00
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2001:0620.5CA4705.00.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 28.August 2000 nicht beendet wurde.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Kommissionierer weiterzubeschäftigen.
Die Koten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Der Streitwert wird auf 16.675,-- DM festgesetzt
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