Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-02-24, 7 BV 190/22

7 BV 190/22Labour CourtFeb 24, 2023

Regest

Der Betriebsrat kann seinen Widerspurch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darauf gründen, dass ein Verstoß gegen § 164 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX vorliegt.

Full text

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 BV 190/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-24

Aktenzeichen: 7 BV 190/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Der Betriebsrat kann seinen Widerspurch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darauf gründen, dass ein Verstoß gegen § 164 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX vorliegt.

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
    1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
    1. Die Wideranträge werden abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.