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10 Ca 4874/22•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-02-23, 10 Ca 4874/22
10 Ca 4874/22Labour CourtFeb 23, 2023
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Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 10 Ca 4874/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0223.10CA4874.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
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1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2019 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.854,65 € brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2020 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.520,70 € brutto zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2020 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 2.024,64 € brutto zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2021 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2021 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2022 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.
7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Juli bis November 2022 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 2.060,70 € brutto zu zahlen.
8. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger zustehende Betriebsrente in der Weise zu ermitteln und auszuzahlen, dass
a) die fiktive Höherversicherungsrente 526,26 € beträgt
b) kein Kürzungsbetrag wegen fehlender Versicherungszeit in Ansatz gebracht wird
9. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
10. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40% zu tragen.
11. Streitwert: 31.218,92 €
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