Arbeitsgericht Düsseldorf, 2022-05-25, 8 Ca 674/22

8 Ca 674/22Labour CourtMay 25, 2022

Regest

Zur Anrechnung einer Witenpension auf eigene Versorgungsbezüge - Einzelfallentscheidung zu § 67 LBeamtVG

Full text

Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 674/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-25

Aktenzeichen: 8 Ca 674/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2022:0525.8CA674.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Leitsätze

Zur Anrechnung einer Witenpension auf eigene Versorgungsbezüge - Einzelfallentscheidung zu § 67 LBeamtVG

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.619,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.02.2022 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.
    1. Streitwert:, 23.934,38 €.
    1. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.

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