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6 BV 226/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2022-03-07, 6 BV 226/20
Entscheidungsdatum: 2022-03-07
Aktenzeichen: 6 BV 226/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2022:0307.6BV226.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6
1. Die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Mitarbeiterin V. in die Entgeltgruppe 2, Grundstufe gemäß der Betriebsvereinbarung Entgeltsystem in der I. 2018 in Verbindung mit der Anlage 3, Stand 13.10.2012, zur Gesamtbetriebsvereinbarung DGB-Entgeltsystem vom 22.11.2012 wird ersetzt.
2. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
3. Hinsichtlich des Haupt- und Hilfsantrags zu 1. wird das Verfahren eingestellt.
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