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12 Ca 1365/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-08-05, 12 Ca 1365/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 12 Ca 1365/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0805.12CA1365.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 25.02.2021 nicht beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Luftsicherheitsassistent weiterzubeschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.645,60 €.
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