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10 Ca 1765/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-07-08, 10 Ca 1765/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-08
Aktenzeichen: 10 Ca 1765/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0708.10CA1765.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche, betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist der Beklagten vom 27.03.2021, zugegangen am 29.03.2021, nicht aufgelöst werden wird.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert: 49.75,00 €.
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