Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-11-03, 4 Ca 1196/20

4 Ca 1196/20Labour CourtNov 3, 2020

Regest

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Full text

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 1196/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-03

Aktenzeichen: 4 Ca 1196/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:1103.4CA1196.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

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Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 27.08.2019 aufgelöst wurde.

  • 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 2) vom 23.08.2019 aufgelöst wurde.

  • 3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Abmahnung vom 24.07.2019 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  • 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 31 %, die Beklagte zu 1) 39 % und die Beklagte zu 2) 30 %.

  • 6. Der Streitwert wird festgesetzt auf 72.083,31 €.

  • 7. Soweit die Berufung nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, wird sie nicht gesondert zugelassen

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