3 Ca 358/16•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-21, 3 Ca 358/16
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-21, 3 Ca 358/16
3 Ca 358/16Labour CourtSep 21, 2016
Regest
Einzhelfallentscheidung zu Abgrenzung einer Kündigung aus außerbetrieblichen Gründen bzw. unternehmerischer Entscheidung; Unwirksamkeit Vorratskündigung. Der bloße Verlust eines Auftrags trägt eine Kündigung aus dringenden betriebsbedingten Gründen grundsätzlich nicht.
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ca 358/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-21
Aktenzeichen: 3 Ca 358/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0921.3CA358.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
Einzhelfallentscheidung zu Abgrenzung einer Kündigung aus außerbetrieblichen Gründen bzw. unternehmerischer Entscheidung; Unwirksamkeit Vorratskündigung.
Der bloße Verlust eines Auftrags trägt eine Kündigung aus dringenden betriebsbedingten Gründen grundsätzlich nicht.
Tenor
-
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 29.12.2015 nicht beendet worden ist.
-
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtlichen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Maschinenführer weiter zu beschäftigten.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Der Streitwert wird auf 7.200,00 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.