4 Ca 7518/15•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-02, 4 Ca 7518/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-02, 4 Ca 7518/15
4 Ca 7518/15Labour CourtSep 2, 2016
Regest
Teamärzte werden nicht als Erfüllungsgehilfen des Sportclubs tätig, wenn es um die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein Medikament geht, das auf der Dopingliste steht und das der Sportler aufgrund einer seit seiner Jugend bestehenden Erkrankung einnimmt.
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 7518/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-02
Aktenzeichen: 4 Ca 7518/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0902.4CA7518.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: §§ 280, 278, 249 ff., 823, 831 BGB
Leitsätze
Teamärzte werden nicht als Erfüllungsgehilfen des Sportclubs tätig, wenn es um die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein Medikament geht, das auf der Dopingliste steht und das der Sportler aufgrund einer seit seiner Jugend bestehenden Erkrankung einnimmt.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Streitwert: 293.722,66 €.
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