Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-04-16, 14 Ca 4745/11

14 Ca 4745/11Labour CourtApr 16, 2012

Regest

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Full text

Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 4745/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-16

Aktenzeichen: 14 Ca 4745/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0416.14CA4745.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: .

Leitsätze

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Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin nach deren Ausscheiden aus den Diensten der Beklagten nach Vollendung des 60. Lebensjahres die zusagten Leistungen gemäß den Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung AHV vom 01.07.1959 in der gültigen Fassung vom 05.11.1991 zu erbringen, auch wenn die Klägerin noch keine Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und ohne dass eine fiktive Rentenleistung angerechnet wird.

2.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3.Der Streitwert beträgt 59.673,89 Euro.

4.Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

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