13 Ca 8335/07•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-17, 13 Ca 8335/07
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-17, 13 Ca 8335/07
13 Ca 8335/07Labour CourtOct 17, 2008
Regest
1. Aus der Vollmachtteilung zur Führung von Verhandlungen ergibt sich weder die Vollmacht zum Abschluss des Vertrages noch zu dessen Kündigung. 2. Ob die Erteilung und Bekanntgabe einer Vollmacht zum Abschluss des Vertrages zur Folge hat, dass eine Vollmacht auch für den Ausspruch der Kündigung dieses Vertrages besteht und dem Empfänger bekannt sein muss, bleibt offen.
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ca 8335/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-17
Aktenzeichen: 13 Ca 8335/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:1017.13CA8335.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
-
Aus der Vollmachtteilung zur Führung von Verhandlungen ergibt sich weder die Vollmacht zum Abschluss des Vertrages noch zu dessen Kündigung.
-
Ob die Erteilung und Bekanntgabe einer Vollmacht zum Abschluss des Vertrages zur Folge hat, dass eine Vollmacht auch für den Ausspruch der Kündigung dieses Vertrages besteht und dem Empfänger bekannt sein muss, bleibt offen.
Tenor
- Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 28 % und der Kläger zu 72 %.
3.Streitwert: 31.096,79 Euro.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.