4 Ca 2452/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-30, 4 Ca 2452/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-30, 4 Ca 2452/08
4 Ca 2452/08Labour CourtJul 30, 2008
Regest
Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat die Dauer des Vertretungsbedarfs unrichtig mit, so ist die Befristung wegen Verstoßes gegen § 72 Abs. 1 LPVG a.F. unwirksam, weil dem Personalrat die Möglichkeit genommen wurde, auf eine längere Befristung hinzuwirken.
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 2452/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-30
Aktenzeichen: 4 Ca 2452/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0730.4CA2452.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat die Dauer des Vertretungsbedarfs unrichtig mit, so ist die Befristung wegen Verstoßes gegen § 72 Abs. 1 LPVG a.F. unwirksam, weil dem Personalrat die Möglichkeit genommen wurde, auf eine längere Befristung hinzuwirken.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht durch Befristungsvereinbarung vom 28.9.2007 zum 31.8.2008 sein Ende findet.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt das c.
3.Der Streitwert beträgt 9.000,00 €.
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