7 Ca 137/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-24, 7 Ca 137/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-24, 7 Ca 137/08
7 Ca 137/08Labour CourtJun 24, 2008
Regest
Die Personalzuordnung von Mitarbeitern im Rahmen der Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW ist mitbestimmungsfrei. Der Gesetzgeber konnte ein MItbestimmungsrecht nach dem LPVG ausschließen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung konnte der Arbeitgeber ein Punkteschemata zu einem bestimmten Stichtag verwenden.
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 137/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 7 Ca 137/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0624.7CA137.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 10 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW, § 4 Abs. 3 TV-L, § 315 BGB
Leitsätze
Die Personalzuordnung von Mitarbeitern im Rahmen der Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW ist mitbestimmungsfrei. Der Gesetzgeber konnte ein MItbestimmungsrecht nach dem LPVG ausschließen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung konnte der Arbeitgeber ein Punkteschemata zu einem bestimmten Stichtag verwenden.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Der Streitwert beträgt 9.000,00 €.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.