6 Ca 1515/06•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-23, 6 Ca 1515/06
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-23, 6 Ca 1515/06
6 Ca 1515/06Labour CourtMay 23, 2006
Regest
Verstoß gegen arbeitsvertragliches Umzugsgebot kein Kündigungsgrund (Einzelfallentscheidung).
Full text
Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 1515/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-23
Aktenzeichen: 6 Ca 1515/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2006:0523.6CA1515.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
Verstoß gegen arbeitsvertragliches Umzugsgebot kein Kündigungsgrund (Einzelfallentscheidung).
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 20.02.2005 aufgelöst ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Leiter Feuerwehr/Werksicherheit weiter zu beschäftigen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Der Streitwert wird auf 16.770,-- € festgesetzt.
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