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1 Ca 1293/23•Arbeitsgericht Bonn, 2024-03-21, 1 Ca 1293/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-21
Aktenzeichen: 1 Ca 1293/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0321.1CA1293.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht aufgrund der Befristungsabrede im gerichtlich protokollierten Vergleich vom 17.02.2021 (1 Ca 2349/20) zum 31.12.2023 beendet wurde.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 14.250,00 EUR festgesetzt.
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