Arbeitsgericht Bonn, 2022-02-03, 3 Ca 822/21

3 Ca 822/21Labour CourtFeb 3, 2022

Full text

Arbeitsgericht Bonn — 3 Ca 822/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-03

Aktenzeichen: 3 Ca 822/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2022:0203.3CA822.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte beschäftigt die Klägerin weiter als „Private Banking Relationship Manager Senior Professional“.

  2. Es wird festgestellt, dass die Umschlüsselung von 142 vermögenden Kunden aus dem Bereich Private Banking, die bis zum 22. März 2021 der Klägerin zur selbständigen Betreuung zugeordnet waren, unwirksam ist.

  3. Die Beklagte widerruft gegenüber den Empfängern das Rundschreiben aus März 2021 über die Veränderung der Klägerin und informiert die Empfänger darüber, dass sich die Klägerin nicht von diesen Kunden verabschiedet hat und keine neuen Aufgaben im Hause der Beklagten übernommen hat.

  4. Die Beklagte zahlt an die Klägerin eine Geldentschädigung von 7.000,00 €.

  5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  6. Der Antrag, die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verpflichtung zu Zif. 2 dieses Urteils auszuschließen, wird zurückgewiesen.

  7. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 48 % und die Beklagte zu 52 %.

  8. Streitwert: 36.500,00 € (Rechtsmittelstreitwert)

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