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4 Ca 1984/19•Arbeitsgericht Bonn, 2021-02-10, 4 Ca 1984/19
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 4 Ca 1984/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0210.4CA1984.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf den Auflösungsantrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2019 aufgelöst. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Abfindung in Höhe von 8.379,77 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits haben der Kläger zu 82% und der Beklagte zu 18% zu tragen.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 73.561,93 Euro festgesetzt
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