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1 Ca 1882/20•Arbeitsgericht Bonn, 2021-01-28, 1 Ca 1882/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 1 Ca 1882/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0128.1CA1882.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 26.08.2020, zugegangen am 27.08.2020, beendet werden wird.
Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 18% und die Beklagte zu 82%.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 23913,00 Euro festgesetzt.
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