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1 Ca 1806/20•Arbeitsgericht Bonn, 2021-01-28, 1 Ca 1806/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 1 Ca 1806/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0128.1CA1806.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung vom 26.08.2020, zugegangen am 28.08.2020, mit Ablauf des 31.10.2020 aufgelöst wurde.
Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 24448,50 Euro festgesetzt.
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