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3 Ca 1501/20•Arbeitsgericht Bonn, 2020-12-03, 3 Ca 1501/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 3 Ca 1501/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:1203.3CA1501.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Beklagte zahlt an den Kläger 5.455,42 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.12.2018.
Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag i.H.v. 104,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.6.2019.
Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag i.H.v. 381,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.7.2019.
Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag i.H.v. 299,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.7.2019.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 6.762,81 €
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