Arbeitsgericht Bonn, 2020-12-03, 3 Ca 1501/20

3 Ca 1501/20Labour CourtDec 3, 2020

Full text

Arbeitsgericht Bonn — 3 Ca 1501/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-03

Aktenzeichen: 3 Ca 1501/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:1203.3CA1501.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte zahlt an den Kläger 5.455,42 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.12.2018.

  2. Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag i.H.v. 104,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.6.2019.

  3. Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag i.H.v. 381,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.7.2019.

  4. Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag i.H.v. 299,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.7.2019.

  5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  7. Streitwert: 6.762,81 €

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