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2 Ca 2021/19•Arbeitsgericht Bonn, 2020-03-04, 2 Ca 2021/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-04
Aktenzeichen: 2 Ca 2021/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0304.2CA2021.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.153,29 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9 Prozent und die Beklagte zu 91 Prozent zu tragen.
Der Streitwert wird auf 1.259,57 EUR festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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