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6 Ca 2220/21•Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-03-30, 6 Ca 2220/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: 6 Ca 2220/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0330.6CA2220.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 133, 157 BGB; §§ 1, 9,14 KSchG
1. Es wird festgestellt, dass das Geschäftsführeranstellungsverhältnis der Parteien über den 30.06.2022 hinaus bis zum 31.12.2022 fortbesteht.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 29.11.2021 nicht beendet werden wird.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird abgewiesen
5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 6 % und die Beklagte zu 94 %.
6. Der Streitwert wird auf 233.297,00 € festgesetzt.
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