Arbeitsgericht Aachen, 2022-11-08, 6 Ca 1485/22

6 Ca 1485/22Labour CourtNov 8, 2022

Regest

1. Unabhängig davon, ob es ich um neu eingestellte Arbeitnehemr oder "Alt-Arbeitnehmer" handelt, bestimmt § 20a lfSG ein Bechäftigungsverbot für nicht immunisierte Personen. 2. Unter dem Regime des § 20a lfSG scheiden somit Beschäftigungs- und Annahmeverzugsentgeltansprüche aus.

Full text

Arbeitsgericht Aachen — 6 Ca 1485/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-08

Aktenzeichen: 6 Ca 1485/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:1108.6CA1485.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 20a lfSG

Leitsätze

  1. Unabhängig davon, ob es ich um neu eingestellte Arbeitnehemr oder "Alt-Arbeitnehmer" handelt, bestimmt § 20a lfSG ein Bechäftigungsverbot für nicht immunisierte Personen.

  2. Unter dem Regime des § 20a lfSG scheiden somit Beschäftigungs- und Annahmeverzugsentgeltansprüche aus.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 85% und die Beklagte 15%.

3. Streitwert: 6.739,20 €.

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