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4 Ca 583/21•Arbeitsgericht Aachen, 2022-03-01, 4 Ca 583/21
4 Ca 583/21Labour CourtMar 1, 2022
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bei einer Vielzahl von Kündigungsvorwürfen.
Entscheidungsdatum: 2022-03-01
Aktenzeichen: 4 Ca 583/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:0301.4CA583.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: KSchG § 1 Abs. 2, BGB § 241 Abs. 2, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, BGB § 242
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bei einer Vielzahl von Kündigungsvorwürfen.
Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung der Beklagten vom 23.02.2021 zum 30.09.2021 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Klageantrag zu 1) zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Geschäftsleiter der L. weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf EUR 24.000,00 festgesetzt.
Die Berufung wird — soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist — nicht gesondert zugelassen.
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