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5 Ca 1620/19•Arbeitsgericht Aachen, 2020-06-30, 5 Ca 1620/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-30
Aktenzeichen: 5 Ca 1620/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:0630.5CA1620.19.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 31.05.2019 aufgelöst worden ist.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.06.2019 aufgelöst worden ist.
Die hilfsweise gestellten Anträge zu 5.) und 6.) aus dem Schriftsatz des Klägers vom 25.09.2019 werden abgewiesen.
Der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Streitwert: 28.000,00 €.
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