Amtsgericht Wesel, 2017-06-13, 30 C 124/15

30 C 124/15Court of First InstanceJun 13, 2017

Full text

Amtsgericht Wesel — 30 C 124/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-13

Aktenzeichen: 30 C 124/15

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2017:0613.30C124.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

  1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 686,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2014 zu zahlen.

  2. Die Beklagten werden weiterhin gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 26,77 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 58% und die Beklagten zu 42%.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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