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33 Lw 37/19•Amtsgericht Warendorf, 2020-02-19, 33 Lw 37/19
33 Lw 37/19Court of First InstanceFeb 19, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 33 Lw 37/19
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2020:0219.33LW37.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
1.
Die Tatsachen, die zur Erteilung des von Herrn A1, geb. am ##.##.1964, beantragten Erbscheins erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Somit kann ein Erbschein nachstehenden Inhalts erteilt werden:
Erbschein
Nach dem Tode des am ##.##.1958 in Warendorf geborenen und am ##.##.2019 in Sassenberg-Füchtorf verstorbenen, zuletzt in Sassenberg-Füchtorf wohnhaft gewesenen
Herrn A3
ist dieser hinsichtlich des hoffreien Vermögens von
Herrn A1,
geboren am ##.##.1964,
wohnhaft:
beerbt worden.
2.
Der Antrag des Herrn A1 vom 23.04.2019 auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses wird zurückgewiesen.
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