Amtsgericht Warendorf, 2014-03-13, 9 F 458/13

9 F 458/13Court of First InstanceMar 13, 2014

Full text

Amtsgericht Warendorf — 9 F 458/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 9 F 458/13

ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2014:0313.9F458.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter/in

Tenor

Die am ##.##.1990 vor dem Standesamt Ostbevern unter der Heiratsregisternummer ##/1990 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. 58 080368 R ###) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 10,4260 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 11 080465 J ### bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 08. 2013, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Westsfälischen Provinzial Versicherung AG (Vers. Nr. L 10437####) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 4.247,60 Euro , bezogen auf den 31. 08. 2013, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. 11 080465 J ###) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 7,6227 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 58 080368 R ### bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 08. 2013, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Westfälischen Provinzial Versicherung AG (Vers. Nr. L 619####) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 5.574,00 Euro , bezogen auf den 31. 08. 2013, übertragen.

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Westfälischen Provinzial Versicherung AG (Vers. Nr. L 155####) findet nicht statt. | | --- | --- |

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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