Amtsgericht Wuppertal, 2021-11-22, 145 IN 180/21

145 IN 180/21Court of First InstanceNov 22, 2021

Full text

Amtsgericht Wuppertal — 145 IN 180/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-22

Aktenzeichen: 145 IN 180/21

ECLI: ECLI:DE:AGW:2021:1122.145IN180.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 145

Tenor

Der Antrag des Schuldners vom 07.10.2021 auf Änderung der Berücksichtigung seiner Tochter T als unterhaltsberechtigte Person aufgrund der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wird zurückgewiesen.

Aufgrund des im Gegenzug gestellten Antrag des Verwalters vom 18.10.2021 wird bestimmt:

Die Tochter des Schuldners, T hat bei der Berechnung des unpfändbaren Arbeitseinkommens des Schuldners in voller Höhe unberücksichtigt zu bleiben. Der pfändbare Betrag bestimmt sich nach der Anlage zu § 850 c Abs. 5 Zivilprozessordnung aus der in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung enthaltenen Tabelle. T wird jedoch in Abänderung des Beschlusses vom 07.09.2021 nicht als unterhaltsberechtigte Person gezählt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.