44 M 5194/16•Amtsgericht Wuppertal, 2016-12-16, 44 M 5194/16
Amtsgericht Wuppertal, 2016-12-16, 44 M 5194/16
44 M 5194/16Court of First InstanceDec 16, 2016
Full text
Amtsgericht Wuppertal — 44 M 5194/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-16
Aktenzeichen: 44 M 5194/16
ECLI: ECLI:DE:AGW:2016:1216.44M5194.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 44
Tenor
wird auf den Antrag der Gläubigerin vom 04.11.2016 angeordnet, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nur zu
40 % zu berücksichtigen ist.
Die dann zu Gunsten der Gläubigerin entfallenen Beträge ermitteln sich wie folgt:
- Ermittlung des pfändbaren Betrages unter Berücksichtigung der Ehefrau; diesen
erhält die Gläubigerin.
- Ermittlung des pfändbaren Betrages ohne Berücksichtigung der Ehefrau;
von diesem Betrag ist der unter Ziffer 1 ermittelte pfändbare Betrag in Abzug zu
bringen.
Der sich somit ergebende Differenzbetrag gebührt somit zu 60 % der Gläubigerin und
zu 40 % dem Schuldner.
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