Amtsgericht Wuppertal, 2011-04-05, 34 C 2/11

34 C 2/11Court of First InstanceApr 5, 2011

Full text

Amtsgericht Wuppertal — 34 C 2/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-05

Aktenzeichen: 34 C 2/11

ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:0405.34C2.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 34 des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger € 457,97 (in Worten: Euro vierhundertsiebenundfünfzig 97/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2010

zu zahlen und den Kläger gegenüber Herrn Rechtsanwalt B, Sstraße 26, XXXXX W, in Höhe einer Honorarforderung von € 83,54 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite 2/3. Die übrigen Kosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die vollstreckende Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.

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