44 M 8533/08•Amtsgericht Wuppertal, 2008-08-05, 44 M 8533/08
Amtsgericht Wuppertal, 2008-08-05, 44 M 8533/08
44 M 8533/08Court of First InstanceAug 5, 2008
Full text
Amtsgericht Wuppertal — 44 M 8533/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-05
Aktenzeichen: 44 M 8533/08
ECLI: ECLI:DE:AGW:2008:0805.44M8533.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 44 des Amtsgerichts
Tenor
Die Erinnerung der Schuldnerin wird zurück gewiesen.
Der Prozesskostenhilfeantrag der Schuldnerin wird zurück gewiesen.
Die Kosten der Erinnerung hat die Schuldnerin zu tragen.
Die Zwangsvollstreckung (Verwertung) wird hinsichtlich des gepfändeten Pkws der Schuldnerin für die Dauer bis zum 31.12.2008 einstweilen eingestellt. Für diesen Zeitraum wird der Obergerichtsvollzieher H angewiesen, der Schuldnerin wieder die Nutzung des Fahrzeuges einzuräumen und den Fahrzeugschein zu übergeben.
Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam; vorher hat der Gerichtsvollzieher dem Beschluss nicht nachzukommen.
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