Amtsgericht Siegburg, 2022-02-09, 52 II 1527/21 BerH

52 II 1527/21 BerHCourt of First InstanceFeb 9, 2022

Regest

Fehlende Unterlagen zur Feststellung der Bedürftigkeit können im Erinnerungsverfahren nachgereicht werden; nachgereichte Unterlagen sind bei der Erinnerungsentscheidung uneingeschränkt zu berücksichtigen.

Full text

Amtsgericht Siegburg — 52 II 1527/21 BerH — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-09

Aktenzeichen: 52 II 1527/21 BerH

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2022:0209.52II1527.21BERH.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 52. Beratungshilfeabteilung

Normen: §§ 1, 2, 4, 5, 7, Beratungshilfegesetz

Leitsätze

Fehlende Unterlagen zur Feststellung der Bedürftigkeit können im Erinnerungsverfahren nachgereicht werden; nachgereichte Unterlagen sind bei der Erinnerungsentscheidung uneingeschränkt zu berücksichtigen.

Tenor

wird auf die Erinnerung der Antragstellerin vom 27.01.2022 die Entscheidung vom 17.01.2022 aufgehoben.

Der Antragstellerin wird Beratungshilfe bewilligt.

Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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