Amtsgericht Siegburg, 2009-10-21, 118 C 56/09

118 C 56/09Court of First InstanceOct 21, 2009

Full text

Amtsgericht Siegburg — 118 C 56/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-21

Aktenzeichen: 118 C 56/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:1021.118C56.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 118. Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.254,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5, der Beklagte zu 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,- €. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70,- € abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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