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10 C 48/22•Amtsgericht Rheine, 2022-06-23, 10 C 48/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-23
Aktenzeichen: 10 C 48/22
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2022:0623.10C48.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 01.07.2021 -21-2033441-1- 6 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 694,86 € festgesetzt.
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